Die EU– Finanzminister planen zur Rettung der Banken die schrittweise Abschaffung der realen Euro- Münzen und Scheine. Ein erster Schritt ist die Abwicklung von Transaktionen über 1500 Euro zwangsweise bargeldlos und betrifft ALLE Bürger.
*Im Artikel 20 (2) des Gesetzentwurfs heißt es, für Transaktionen zwischen Unternehmen: Rechnungen und gleichwertige Dokumente mit einem Wert von mehr als 3 000 Euro werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder von Bankkonten bezahlt. Diese Konten werden an eine sichere elektronische Datenbank angeschlossen, die vom Ministerium für Finanzen, Generalsekretariat für Informations-Systeme (GSIS) betrieben wird. Das Bankgeheimnis ist für diesen Zweck aufgehoben und Banken dürfen keine Gebühren für den Betrieb solcher Geschäfts-Konten erheben.*
Die EU hatte leider nicht das (Bar)geld für eine Übersetzung der „OPINION OF THE EUROPEAN CENTRALBANK of 30April2010 on a draft law on restoring fairness in taxation and addressing tax evasion CON/2010/36)“
http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/en_con_2010_36.pdf
Stellungnahme der EZB zu einem Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit und zur Behandlung von Steuerhinterziehung
(CON /2010/36)
Quelle mit Dank für die Erläuterung und das Engagement:
http://iknews.de/2010/05/05/eilmeldung-skandal-stellungnahme-ezb-gesetzentwurf-zu-bargeldverbot/
*Für Fehler in dieser Übersetzung, nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt, übernehme ich keine Haftung.