Wehrt Euch! – Kapitel 3: Deutschland ist kein Rechtsstaat!

Rainer Kahni  gen. Monsieur Rainer

Wehrt

Euch !

Ein unappetitliche Melange aus dem Kapital, den Medienzaren und deren Marionetten in den Parlamenten greift immer unverfrorener nach der Macht im Staate. Ihre Entscheidungen stossen bei der Bevölkerung auf immer mehr Unverständnis. Groll und Unmut machen sich breit. Die Mächtigen machen sich Sorgen. Denn das Volk ist so wehrlos nicht, wie man überall besichtigen kann. Greift der Freiheitswille der Menschen bald auf Europa über? Der Ruf schallt durch die Lande: WEHRT EUCH!

                                         

 www.monsieurrainer.com

Monsieur Rainer schreibt zeitgeschichtliche Dokumentationen und Politthriller, die auf tatsächlichen Ereignissen beruhen. Mit diesem neuen Buch schliesst er nahtlos an seine beissenden Sachbücher STAATSSTREICH VON OBEN ( 2006) und DIE TOTENGRÄBER DER DEMOKRATIE ( 2011) an.  In dem kleinen Büchlein WEHRT EUCH steht alles, was der zornige Bürger wissen muss!

Kapitel 3

Deutschland ist kein Rechtsstaat

Die Politiker führen das Wort vom „freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat“ bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit im Mund und tragen den sogenannten RECHTSSTAAT wie eine Monstranz vor sich her. Dabei gab es auf deutschen Boden noch nie einen Rechtsstaat! In der Kaiserzeit hatte Deutschland eine Klassenjustiz. In der Weimarer Republik war es eine diese Republik zutiefst verachtende Justiz, im III. Reich hatte Deutschland eine Verbrecherjustiz, in der Nachkriegszeit eine Wendehalsjustiz und heute eine von den Politikern gegängelte Justiz.

Der Generalbundesanwalt und seine nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Spuren sie nicht im Sinne der jeweiligen politischen Machthaber, dann können sie jederzeit wieder abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die Generalstaatsanwälte der Länder sind ebenfalls weisungsgebundene politische Beamte der Länder und können jederzeit wieder abberufen werden, wenn sie den Weisungen ihres Dienstherren, also dem Justizminister, nicht Folge leisten.

Deutschland hat keine politisch unabhängige Justiz!

Das Grundgesetz Deutschlands schreibt die Trennung von Exekutive und Judikative vor.  Die Praxis sieht anders aus.  Diese gesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung existiert nicht. Zu diesem Thema hat der Kriminologe und bekannte Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Peter- Alexis Albrecht folgendes ausgeführt:

 ZITAT:

 „Warum geht das nicht im gesamten Justizsystem? Gerade hier wäre Autonomie das Gebot der Stunde. Der Ruf der Richterverbände belegt das eindrucksvoll. Im Kern geht es um die Verlagerung der Personalhoheit weg von den Landesjustizministern (der Exekutive) hin zu den Richterwahlgremien und unabhängigen Justizverwaltungsräten (der Judikative). Demokratisch legitimierte Richterwahlen gibt es in 24 EU-Ländern. Nur in Deutschland, Österreich und Tschechien werden die justiziellen Kontrolleure noch von der zu kontrollierenden Exekutive bestellt:

Das ist ein rechtsstaatliches Ding der Unmöglichkeit.

Dies wäre allerdings nur ein erster Schritt. Darüber hinaus ist eine umfassende Reform im Justizsystem notwendig, wie es Richterverbände fordern. Wahre Unabhängigkeit ist erst möglich, wenn Auswahl und Ersternennung anhand nachvollziehbarer Kriterien geschähen. Beförderungen sollten durch Funktionszuweisungen auf Zeit ersetzt werden.

Befähigungsbeurteilungen durch Vorgesetzte (im selben Spruchkörper!) würden damit obsolet. Wenn Bürger wüssten, dass Beisitzer ihre Rechtsprechung vom Wohlwollen des Vorsitzenden abhängig sehen, wäre der Ansehensverlust der Gerichte wohl noch größer.

 In der Befreiung der Dritten Gewalt von Karriereabhängigkeiten liegt der Hauptgedanke einer umfassenden Autonomie. Das sind insbesondere psychologische Effekte, die der Berufsrolle von Richter und Staatsanwalt den erforderlichen Rahmen böten. Furchtlosigkeit vor den Einflüssen Dritter, insbesondere vor Machteinflüssen, sind erst das Produkt realer Unabhängigkeitsgewähr. Das gilt für Richter und Staatsanwälte gleichermaßen, auch wenn das Grundgesetz derzeit nur den Richtern die Unabhängigkeit formal sichert.

Die Finanzkrise sollte jedem deutlich machen, wie wichtig diese Forderung ist. Die Spekulation Privater ist von allen Regierungskräften im Schulterschluss mit der Finanzwirtschaft entfesselt worden. Die Schäden im Bank- und Finanzsektor sind daher systemisch von der Politik mit verursacht worden.

Das alles gehörte in die öffentliche Aufklärung eines Justizsystems, das unerschrocken gegen jedermann – also auch gegen Politiker – ermitteln müsste, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, was eindeutig der Fall ist: Es geht um den Straftatsbestand der Untreue. Warum geschieht das nicht?

Die Aufsicht über Finanzspekulationen in Landesbanken üben zahlreiche hohe politische Funktionsträger aus. Sie bestellen und führen durch Weisungen jene, die die Verantwortlichkeiten der politischen Aufsichtsräte in Ermittlungsverfahren strafrechtlich prüfen müssten. Wie kann aber ein Staatsanwalt gegen seinen Dienstherrn unabhängig ermitteln, wenn dieser sein Herr und Gebieter ist?

Der Jäger muss jagen, der Richter wägt ab. Unabhängigkeit für beide heißt nicht Komplizenschaft in der Durchsetzung des öffentlichen Strafanspruchs. Unterschiedliche Berufsrollen innerhalb des Justizsystems brauchen auch unterschiedliche Organisationsformen – in jeweiliger Unabhängigkeit.

Entlässt man Staatsanwälte und Richter aus der Kontrolle der Exekutive, haben sie auch mehr Macht, das heißt auch mehr Selbstverantwortung. Sie müssten ihre Machtgrenzen – zum Beispiel durch eine Stärkung der Richterdienstgerichtsbarkeit, welche die Richter richten kann – deutlicher machen. Dazu gehört auch, dass dem Bürger ausreichender Rechtsschutz bei unabhängigen Gerichten eingeräumt wird, gerade während des Ermittlungsverfahrens.

Daran hapert es heute wie gestern.

Neue Prämissen einer gerechteren Sozialordnung, die den Einsatz einer von der Leine politischer Opportunität abgekoppelten Justiz eigentlich erst wirksam legitimieren, müssen indes andere einlösen. Die Überlebenschance einer sozial gerechten Gesellschaft liegt primär im Gelingen dieser demokratischen Herkulesaufgabe.“

ZITATENDE

Es gibt ein Beispiel für einen solchen Politskandal: Die französische Kriminalpolizei, die heutige Europa– Abgeordnete und damalige französische  Untersuchungsrichterin am Pariser Justizpalast, Madame Eva Joly, sowie der Genfer Generalstaatsanwalt haben umfangreiche Ermittlungen zum Komplex  ELF – AQUITAINE angestellt und zu einer einzigen Anklage gegen hohe deutsche und französische Politiker, Industrielle und Geheimdienstlern zusammengefasst.

Ergebnis: In Frankreich wurden Politiker, Industrielle und Mitglieder des französischen Geheimdienstes angeklagt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Und in Deutschland?

Der Genfer Generalstaatsanwalt hat die gesamten Ermittlungsakten an den deutschen Generalbundesanwalt zur Anklageerhebung übermittelt. Die Akten wurden einmal geöffnet und gesichtet und anschliessend versiegelt und in den Archiven der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe versenkt!

Keine Anklagen, keine Verurteilungen, kaum Presse!

Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Beispiele, wie die Politik die Justiz beeinflusst und beherrscht. Ganze Heerscharen von ausgeschiedenen Richtern und Staatsanwälten könnten schaurige Dinge über ihre Amtszeit berichten. Wie Justizminister ihre Staatsanwälte zitieren und ihnen Anweisungen erteilen, wie dies oder jenes Verfahren zu behandeln sei. Ob eingestellt oder angeklagt wird.

Das geht sogar soweit, dass den Staatsanwälten schon vorgeschrieben wurde, welches Strafmass zu beantragen sei. Die Justizminister scheuen sich auch nicht, ganze Strafakten anzufordern und die Ermittlungsergebnisse einzusehen. Wo die dann landen, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.

Doch wehe ein Staatsanwalt spurt nicht im Sinne des politischen Justizministers. Im besten Fall wird er bei Beförderungen übergangen oder Familienrichter in Hintertupfingen, im schlechtesten Fall wird er aus dem Amt gemobbt. Polizei, Justiz gerade aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg könnten von den ‚Heldentaten‘ ihres Justizministeriums berichten. Ein Kriminalhauptkommissar aus Sachsen wurde sogar aus dem Amt getrieben, weil er es gewagt hatte, gegen merkwürdige Verbindungen zwischen Politik und dubiosen Gestalten zu ermitteln.

Deutschland hatte noch nie eine Gerichtsbarkeit für Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte. Nur so ist es auch erklärbar, warum nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches kein einziger Richter oder Staatsanwalt für sein verbrecherisches Verhalten in der NS – Blutjustiz zur Verantwortung gezogen wurde. Sogar der Beisitzer von Roland Freisler beim Volksgerichtshof wurde nach dem Zusammenbruch des III. Reiches wieder zum Landgerichtspräsident in Ravensburg bestellt. (Reese Urteil des BGH)

Absurde Szenen spielten sich in fast allen deutschen Gerichtssälen ab. Beispiel: Dieselben Richter des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, die die Enteignung von jüdischem Vermögen angeordnet hatten, entschieden später über die Entschädigung der entrechteten Juden.

Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war ein mutiger Mann. Er verfolgte die Verbrechen der Nazis gnadenlos. Doch er stand allein auf weiter Flur. Wenn er telephonieren wollte, um einen alten Nazi zu ergreifen, dann suchte er sich eine Telephonzelle, denn es kam nicht selten vor, dass er im eigenen Amt abgehört und die Verhaftung durch seine Kollegen vereitelt wurde. So entging ihm zum Beispiel der KZ– Arzt Dr. Mengele um Haaresbreite.

Von einer Gerichtsbarkeit für politische Verbrechen, wie sie zum Beispiel in Frankreich existiert, wollen wir hier schweigen. Natürlich existiert ein solcher Gerichtshof nicht in Deutschland.

Er war Jurist und auch sonst von eher mässigem Verstand!

(Ludwig Thoma)

Über Regina Drescher

Absolventin der Humboldt- Universität Berlin 1984 als Diplom-Ingenieurin. Ausbildung als Betriebsleiter. Ein Semester angewandte Psychologie. Erfahrung als Sozialarbeiterin, Bereich Jugendclubs. Ausgestattet mit rationalem Denkvermögen und emotionalen Eigenschaften. Dies ermöglicht mir eine gewisse soziale Kompetenz und Liebe zur Natur, den respektvollen Umgang mit ihr und den Wunsch nach Schutz vor weiterer Zerstörung des Menschen für alle Lebewesen.
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14 Antworten zu Wehrt Euch! – Kapitel 3: Deutschland ist kein Rechtsstaat!

  1. Achim Müller schreibt:

    1985 wurde bekannt, dass seine Witwe Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.

  2. Marie-Christine Höferlin schreibt:

    Deutschland hat aus der Verfolgung der Juden zur Zeit des dritten Reichs nichts gelernt. Auch heute wird das Grundgesetz wieder missachtet. Demokratie gibt es auf breiter Front nicht mehr. Die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Viele Paragraphen im Grundgesetz sind längst außer Kraft gesetzt. Das Land ist auf dem Weg zu einer Diktatur und bereits zu einem Schnüffelstaat verkommen. Bürger wehrt euch endlich, oder soll sich die Vergangenheit wiederholen?

  3. heide schreibt:

    Ich finde es nicht gut, was Rainer Kahni tut, er versucht uns gegeneinander auszuspielen- Ihre Arbeit gegen meine Arbeit, auf Grund privater Diskrepanzen. Eine Person des öffentlichen Lebens sollte da drüber stehen, doch das tut er nicht!

  4. Regina Drescher schreibt:

    Liebe heide, das blog zukunft4deutschland ist von Ihren privaten Diskrepanzen mit Herrn Rainer Kahni nicht betroffen. Auch die Leser von zukunft4deutschland wird vermutlich Ihr Problem weniger interessieren. Durch Herrn Kahnis Genehmigung zur Veröffentlichung des vergriffenen Buches „Wehrt Euch!“ und freundlicher Freigabe des Manuskripts haben die Leser die Möglichkeit der Lektüre und des Gedankenaustausches hier.

  5. Ludwig-Eugen Vogt schreibt:

    Davon ausgehend, dass Kahni ausreichend Insider live interviewte oder befragen konnte, und aufgrund meiner eigenen schockierenden Erfahrungen aus vielen Jahren muss ich diesem „Kompendium“ des Rainer Kahni vorbehaltlos glauben.

    Es macht mich einerseits mutlos, und dennoch kann ich nicht damit aufhören gleich einem Hamster weiter durch das Rädchen zu gallopieren……in der Hoffnung, dass jemand, vielleicht meine Argumente hört……und doch sagt, Mensch das können die doch nicht machen….!

    Ich werde nicht mit einem Zitat enden, weder lyrisch noch mit einer Sophisterei, ich sage nur

    „aux armes citoyens, formez vos bataillons!!!!!!!

    Ich denke, die Marseilleise, die übrigens aus Strasbourg stammt, ist die einzige Hymne der Welt, die es verdient angestimmt zu werden…………….

    in jedem Falle, verlasse ich jeden Raum sobald ich Einigkeit und Recht und Freiheit höre…..Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt……

    Beamtenoligarchie und pseudolegale Tünche

    Ludwig-Eugen Vogt

  6. Pingback: Gerichtstermin v. 27.05.2013 IHK Darmstadt / KAMMERSPARTAKUS | Kammerspartakus

  7. fritzvonsteiner schreibt:

    Ich möchte Ihnen nur mitteilen, – da wir ja in Deutschland leben – dass viele der Wörter, die Sie mit ’ss‘ geschrieben haben, mit ‚ß‘ geschrieben werden: stoßen, schließt, beißenden etc. Das liegt daran, dass das ‚ß‘ bei der Rechtschreibreform nicht ausgerottet wurde, sondern sogar eine Existenzberechtigung hat: Man benutzt es, wenn der Vokal davor ein langer Vokal ist oder ein Doppelvokal. So schreibt man z.B. auch Fuß oder Gruß, Straße, heißen und schließen.

    • Regina Drescher schreibt:

      Vielen Dank für Ihren Hinweis, fritzvonsteiner, der natürlich richtig ist und mir, der Bloggerin Regina Drescher auch bekannt. Für alle Leser und Leserinnen, die die Eigenheiten der Rechtschreibung beim Lesen von „Wehrt Euch!“ bemerkten:
      Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an dieser hochbrisanten Veröffentlichung des Autors Monsieur Rainer Kahni. Die Veröffentlichung des Originalmanuskriptes hier auf „zukunft4deutschland“ erfolgte mit freundlicher Genehmigung und unter Kontrolle von Herrn Rainer Kahni, der sich als Schriftsteller „Monsieur Rainer“ nennt und nicht in Deutschland lebt. Auf meine vorsichtige Anfrage an seine Agentin teilte diese mir mit, dass Herr Kahni genau DIESE Rechtschreibung NICHT zu ändern wünscht.

      • mindamino schreibt:

        Ich verzichte auch schon lange auf das ß und habe in einer Rechtsschreibreform dieses Gebilde ausgerottet.
        Eine Existenzberechtigung hat es nicht, denn man kann auch ohne diesen Buchstaben alle Worte verstehen. Eine Existenzberechtigung für etwas dass keiner braucht, weil es eine Vorschrift gibt.

  8. Pingback: Herr Generalbundesanwalt Range, ermitteln Sie, pro forma | zukunft4deutschland

  9. mindamino schreibt:

    >Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.

    Das interessante dabei ist, dass die gleiche Systematik in Gerichtssälen heute auch gelegentlich noch stattfindet und nicht zu beanstanden ist. So ergibt sich ein Verstoss gegen die Menschlichkeit nur wegen der Strafhöhe.

    http://blog.justizfreund.de/?cat=7

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